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Ratten im Haus: Meldepflicht, typische Ursachen und professionelle Bekämpfung

Ratten im Haus: Meldepflicht, typische Ursachen und professionelle Bekämpfung

Editör · 14. August 2026

Kaum ein Schädling löst so viel Unbehagen aus wie die Ratte — und kaum einer wird rechtlich so ernst genommen. Ratten gelten als Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes: Sie können Krankheitserreger übertragen, kontaminieren Lebensmittel und Vorräte und verursachen Nageschäden bis hin zu angefressenen Kabeln und Wasserschäden durch beschädigte Leitungen.

Wichtig zu wissen: In den meisten Städten und Gemeinden ist ein Rattenbefall meldepflichtig. Die Bundesländer und Kommunen haben dazu eigene Verordnungen erlassen — wer auf seinem Grundstück, im Keller oder im Hof Ratten bemerkt, muss das in der Regel der zuständigen Behörde (meist Gesundheits- oder Ordnungsamt) melden. Grundstückseigentümer können verpflichtet werden, eine fachgerechte Bekämpfung durchzuführen; bleibt der Eigentümer untätig, kann die Behörde selbst einen Schädlingsbekämpfer beauftragen und ihm die Kosten in Rechnung stellen. Die Details unterscheiden sich je nach Kommune — die Meldung selbst ist überall kostenlos und unbürokratisch.

Woran erkennen Sie einen Befall? Spindelförmiger Kot (ein bis zwei Zentimeter lang), Nagespuren an Holz, Kunststoff und Kabeln, "Schmierspuren" an Laufwegen entlang von Wänden, Kratz- und Rennergeräusche in Decken und Wänden — vor allem nachts — und im Außenbereich Erdlöcher mit glatten Rändern nahe Kompost, Terrassen oder Bachläufen. Eine einzelne Ratte bleibt selten allein: Wo eine sichtbar ist, lebt fast immer eine Population.

Die häufigsten Ursachen sind gedeckte Tische: offen zugängliche Mülltonnen, Vogelfutter, Komposthaufen mit Essensresten, Tierfutter auf der Terrasse — und der Klassiker: Essensreste, die über die Toilette entsorgt werden und Ratten über die Kanalisation anlocken. Der erste Schritt jeder Bekämpfung ist deshalb immer, diese Quellen abzustellen; sonst wandert nach der Bekämpfung die nächste Generation ein.

Warum gehört die Bekämpfung in Profihände? Frei verkäufliche Rattengifte (Rodentizide) sind für Laien nur eingeschränkt zulässig und riskant: Falsch platzierte Köder gefährden Kinder, Haustiere und geschützte Wildtiere, und unterdosierte Anwendungen fördern Resistenzen. Professionelle Schädlingsbekämpfer arbeiten mit gesicherten Köderstationen, dokumentieren die Belegung, entfernen Kadaver fachgerecht und — mindestens ebenso wichtig — finden und verschließen die Zugangswege: defekte Kellerfenster, offene Rohrdurchführungen, beschädigte Abwasserleitungen.

Zu den Kosten: Eine professionelle Rattenbekämpfung mit Erstbesichtigung, Köderstationen und Nachkontrollen liegt je nach Befallsgrad und Region häufig im Bereich von etwa 150 Euro für einfache Fälle bis zu mehreren hundert Euro für eine komplette Behandlung über mehrere Termine. Der Arbeitslohn ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar (20 Prozent). In Mietshäusern trägt die Kosten in der Regel der Eigentümer — Mieter melden den Befall unverzüglich dem Vermieter.

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Häufige Fragen

Muss ich einen Rattenbefall melden?

In den meisten Städten und Gemeinden ja: Ratten gelten als Gesundheitsschädlinge, die Meldung erfolgt beim Gesundheits- oder Ordnungsamt. Grundstückseigentümer können zur fachgerechten Bekämpfung verpflichtet werden.

Woran erkenne ich Ratten im Haus?

Spindelförmiger Kot, Nagespuren an Holz und Kabeln, Schmierspuren an Laufwegen, nächtliche Geräusche in Decken und Wänden sowie Erdlöcher mit glatten Rändern im Garten. Eine sichtbare Ratte bedeutet fast immer eine Population.

Darf ich Rattengift selbst auslegen?

Frei verkäufliche Rodentizide sind für Laien nur eingeschränkt zulässig und riskant für Kinder, Haustiere und Wildtiere. Profis arbeiten mit gesicherten Köderstationen, dokumentieren die Bekämpfung und verschließen die Zugangswege.

Wer zahlt die Rattenbekämpfung im Mietshaus?

In der Regel der Vermieter bzw. Eigentümer — die Bekämpfung zählt zur Instandhaltung. Mieter müssen den Befall unverzüglich melden. Nur bei nachweislich selbst verursachtem Befall kann der Mieter haftbar sein.